Rechtsanwalt Michael F.H. Grote ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und berät in allen Fragen des privaten Bau- und Architektenrechts sowie des Miet- und Immobilienrechts. Die Kanzlei unterstützt Bau- und Handwerksfirmen bei der Durchsetzung und Sicherung ihrer offenen Werklohnforderungen - wenn nötig durch Beantragung einer Vormerkung zur Sicherung der Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek - sowie bei der Abwehr von Gewährleistungsansprüchen wegen behaupteter Baumängel.
Anschrift:
Rechtsanwalt Michael F.H. Grote Unter den Linden 12 10117 Berlin